Der Stadtrat hat die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung zur Einführung der Gestaltungsplanpflicht Lengg verabschiedet und an den Gemeinderat überwiesen.
Der kantonale Richtplan hält für das Gebiet Lengg fest, dass auf Stufe Nutzungsplanung die Einführung einer Gestaltungsplanpflicht zu prüfen sei. Nach der entsprechenden Prüfung ist der Stadtrat zum Schluss gekommen, dass das wesentliche öffentliche Interesse an der Einführung dieser Pflicht gegeben ist. Zur Umsetzung hat der Stadtrat nun die entsprechende Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) beschlossen und an den Gemeinderat überwiesen.
Die Gestaltungsplanpflicht für das Gebiet Lengg soll die im «Masterplan Lengg» (2017) und im kantonalen Richtplan definierten Grundsätze für die Gebietsentwicklung Lengg eigentümer*innen-verbindlich umsetzen. Damit soll sichergestellt werden, dass die bauliche Entwicklung quartierverträglich und in hoher Qualität erfolgt. Bauten und Aussenräume sollen besonders gut gestaltet und Natur- und Umwelthemen sorgfältig berücksichtigt werden. Ebenfalls soll die Gestaltungsplanpflicht gewährleisten, dass die übergeordnete Verkehrserschliessung des Gebiets auch künftig funktioniert.
Öffentliche Auflage
Die Vorlage lag zwischen dem 13. Juli und dem 12. September 2022 zur Mitwirkung öffentlich auf. In der Folge gingen neun Einwendungsschreiben ein, davon sieben mit gleichem Wortlaut. Für die angemessene Berücksichtigung der formulierten Anliegen ist keine Anpassung der Vorlage notwendig, wie dies auch im begleitenden Bericht ausgeführt wird.